Urheberrecht? Interessiert das ChatGPT?

Könnte es sein, dass KI-Modelle systematisch Urheberrechte ignorieren? Dieser Eindruck ergibt sich aufgrund einer Klage der zum Bertelsmann-Konzern gehörenden Penguin Random House Verlagsgruppe. Sie erhob vor dem Landgericht München am 27. März 2026 Klage gegen den ChatGPT-Betreiber OpenAI wegen Verletzung der Urheberrechte eines ihrer Kinderbuchautoren. Auch wenn es sich hier nicht um Fotografie handelt, so zeigt der Fall deutlich, wie KI-Plattformen wie ChatGPT mit urheberrechtlich geschützten Werken trainieren.

Der kleine Drache Kokosnuss“ des Autors und Illustrators Ingo Siegner ist offensichtlich in der Kinderbuchszene ein Dauerbrenner. Nachdem ChatGPT von OpenAI bereits auf einfache Eingaben „Inhalte aus urheberrechtlich geschützten Werken von Siegner in erkennbarer Form wiedergibt und sogar Illustrationen des kleinen Drachen mitliefert, die dem Original zum Verwechseln ähnlich sind“, wurde der Verlag aktiv und reichte am 27. März 2026 Klage beim Münchner Landgericht ein.

Vorausgegangen war die bittere Erkenntnis, dass ChatGPT sogar unaufgefordert Vorschläge zur Erstellung eines druckfertigen Manuskriptes machte. Dazu lieferte ChatGPT Cover- und Klappentexte gleich mit, inklusive konkreter Anleitungen zur Vermarktung auf Selfpublishing-Plattformen. Die Pressemitteilung von Random-House verweist darauf, dass es eindeutige Hinweise gebe, dass das erfolgreiche Kinderbuch zum unrechtmäßigen Training der KI genutzt wurde und nun als Inhalt in ChatGPT vorliege.

Open AI reagierte auf die Forderung nach Unterlassung nicht

Das Speichern der geschützten Inhalte ist jedoch eine unzulässige Vervielfältigung. Auch die öffentliche Zugänglichmachung verletzt die Rechte des Verlages an Nutzung und Verwertung. Um das Problem zu visualisieren, hat der Verlag das Original von Ingo Siegner und das sehr ähnliche Cover von ChatGPT nebeneinandergelegt. Der Verlag hat Open AI, dem Entwickler von ChatGPT, aufgefordert, dies zu unterlassen und Auskunft zu geben. Doch Open AI hat nicht geantwortet.Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des deutschen Buchhandels äußerte sich zu der Klage wie folgt: „Für die Buchbranche ist die Durchsetzung von Rechten oft schwierig, weil KI-Konzerne kaum offenlegen, womit sie trainieren, ohne dafür eine Lizenz zu haben. Umso wichtiger ist, dass Gerichte klären, wo unzulässige Übernahmen beginnen – auch mit Blick auf Fragen der Memorisierung. KI darf nicht auf Kosten derer wachsen, die Inhalte schaffen. Wer urheberrechtlich geschützte Werke nutzt, muss für transparente, faire und lizenzierte Lösungen sorgen.“

Bereits im November letzten Jahres hat das Landgericht München dem Konzern OpenAI mit ChatGPT einen Verstoß gegen das deutsche Urheberrecht nachgewiesen. Damals ging es um Songtexte, unter anderem von Herbert Grönemeyer (Männer) und Reinhard Mey (Über den Wolken). Die Klägerin GEMA wehrte sich nicht grundsätzlich gegen eine Nutzung, verlangte aber Lizenzgebühren für die Urheber. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. OpenAI verwies vor Gericht dabei auf einen Grundsatz bei Verwendung von generierten Inhalten. Demnach ist nicht das Unternehmen, sondern der jeweilige Nutzer für die Ausgaben des KI-Chatbots verantwortlich. Er erstellt die Ausgabe und trägt somit die Verantwortung.

Kommentar: KI-Output ist und bleibt heikel

ChatGPT schreibt tausendfach Klassenarbeiten. Deshalb gleichen Lehrer ihre Aufgaben bereits mit dem Programm ab, um den KI-Output schnell zu erkennen. Doch was passiert, wenn die KI Fehler macht? Dabei ist klar: Nicht der Hersteller der KI ist für den Inhalt verantwortlich, sondern der Nutzer. Viele Anwender sind sich dieser Verantwortung nicht bewusst. Was passiert, wenn die KI Fakten erfindet? Was, wenn der Nutzer die Falschinformation nicht bemerkt? Werbung für neue KI-Programme stärkt den Glauben an ihre Fähigkeiten. Es gibt sogar KI-Gurus im Netz die ernsthaft behaupten, dass du mit KI und ihrer Strategie in wenigen Tagen einen eigenen Videokurs zu einem Spezialthema erstellst, um damit Geld zu verdienen. Als Betreiber von photocampus.eu und „Creator“ habe ich aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung einen vierstündigen Kurs zum Thema „Einstieg ins FinArtPrinting“ erstellt. Für mich zählt da 1. Kompetenz, 2. Kompetenz und 3. Kompetenz, wer die nicht hat, bekommt sie auch nicht „künstlich“. Deshalb finde ich eine solche Behauptung anmaßend.

Doch zurück zur Urheberrechtsfrage: Kreative aller Marktsegmente sind aktuell gefordert, sich mit ihren Verbänden gegen die Vereinnahmung ihrer schöpferischen Arbeit zu wehren. Das beginnt mit Diskussionen unter Kollegen, geht über Eingaben an die Politik und endet im Extremfall vor Gericht. Die Verlagsgruppe Penguin Random House gehört zu Bertelsmann und hat auch mehr Budget als diverse Verbände. Dennoch: Wir müssen die Menschen für das Thema und seine Tücken zu sensibilisieren, deshalb auch dieser Beitrag über den Vorfall im Kinderbuch-Segment                            Hermann Will